Die Freiwillige Feuerwehr Telgte wurde am 31.5.1885 gegründet. Mitbegründer und erster Wehrführer war Carl Evens.
Die Löschgruppe Raestrup entstand am 20.9.1908, erst 5 Jahre später wurde die Löschgruppe Westbevern gegründet (1.4.1913). 1925 bildete sich die Löschgruppe Westbevern-Vadrup
Am 1.3.1972 wurde die Jugendfeuerwehr Telgte ins Leben gerufen.
1909 | Fertigstellung des Gerätehauses an der Ritterstraße |
1924 | Erweiterung des Gerätehauses um einen Steigerturm |
1927/1929 | Ausbau des Rohrnetzes in der Stadt Telgte nur für Feuerlöschzwecke mit 7 Hydranten |
1931 | Die erste Motorspritze mit Mannschaftswagen wird beschafft |
1932 | Installierung einer Klingelleitung "über" der Stadt Telgte zur "stillen" Alarmierung der Feuerwehrmänner |
1959 | Beschaffung des ersten Funkgerätes der Freiwilligen Feuerwehr Telgte |
1960 | Neubau der Feuerwache an der Ritterstraße (an der Stelle des Gerätehauses von 1909/1924) |
1967 | Fertigstellung des Gerätehauses in Westbevern |
1976 | Fertigstellung des Erweiterungsbaues an der Ritterstraße |
1989 | Erweiterung und somit Verbesserung des Unterstellplatzes in Raestrup (Anmietung) |
Gesetzlicher Auftrag |
Städte haben die gesetzliche Pflicht, eine
Die Feuerwehr hat die Aufgabe,
Die öffentliche Feuerwehr wird von der Stadt Telgte als Freiwillige Feuerwehr unterhalten. Sie ist eine gemeindliche Einrichtung. Die Stadt Telgte muß im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über eine entsprechende Stärke und Gliederung der Feuerwehr sowie über eine notwendige Sachausstattung entscheiden. Auch die Grundausbildung ist Pflicht der Gemeinde.
Die Freiwillige Feuerwehr wird durch den Wehrführer geleitet. Er und sein Stellvertreter sind Ehrenbeamten der Stadt. Sie werden nach Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom Rat der Stadt Telgte auf Dauer von 6 Jahren gewählt. Ihr Dienstvorgesetzter ist der Bürgermeister.
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr werden durch den Leiter der Wehr aufgenommen, befördert und entlassen. Der Wehrführer ist Dienstvorgesetzter der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Er bestellt auch die Funktionsträger wie Zug- und Gruppenführer.
Organisatorisch ist die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zugeordnet.
Der Kreis Warendorf als Aufsichtsbehörde ist berechtigt, jederzeit den Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr Telgte zu überprüfen. Er kann Weisungen erteilen, die gesetzmäßige Erfüllung der der Stadt Telgte obliegenden Aufgaben zu sichern. Zur Unterstützung des Landrates bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren ist ein Kreisbrandmeister bestellt. Dieser kann die Leitung der gemeindeeigenen Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz übernehmen.