
Die Jugendflamme gibt es in 3 Leistungsstufen.
Für die Stufe 1 muss man mindestens 1 Jahr Mitglied in der Jugendfeuerwehr sein. Abnahmeberechtigt für die Stufe sind die Jugendfeuerwehrwarte. In Telgte nehmen wir die Jugendflamme Stufe 1 (je nach Anzahl der Bewerber) einmal im Jahr ab.
Voraussetzung für die Stufe 2 ist die Stufe 1 (min. 1 Jahr Stufe 1) und ein Mindestalter von 12 Jahren. Abnahmeberechtigt ist der/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in. Die Stufe 2 wird vorwiegend auf dem Kreiszeltlager abgenommen.
Für die Stufe 3 müssen alle Jugendlichen in Besitz einer Erste-Hilfe-Ausbildung sein und Stufe 2 (min. 1 Jahr) erreicht haben. Die Bedingung, die Leistungsspange zu besitzen, ist gestrichen worden. Abnahmeberechtigt ist der Kreisjugendfeuerwehrwart, meist wird die Abnahme, wie bei der Leistungsspange, über die Landeshomepage angekündigt.
Nähere Informationen auf der Seite der Deutschen Jugendfeuerwehr.