„Herr Bürgermeister, sagen Sie dem Rat bitte ganz deutlich, dass unsere Geduld am Ende ist. Wenn nicht bald etwas passiert, dann haben wir an dieser Stelle im kommenden Jahr eine Pflichtfeuerwehr sitzen“, gab er die Stimmungslage in der Mannschaft wieder.
Dass Geduld dennoch das Gebot der Stunde sei, hatte zuvor nicht nur Bürgermeister Wolfgang Pieper, sondern auch Professor Dr. Rüdiger Robert als Vorsitzender des Planungsbeirates deutlich gemacht.
Angesichts des ewigen Auf und Ab sowie der Tatsache, dass sich das Projekt schon rund acht Jahre hinziehe, verstehe er, dass die Feuerwehrleute endlich Taten sehen wollten. Doch auch wenn durch die jüngste Ausschusssitzung möglicherweise der Eindruck entstanden sein könnte, dass der Rückhalt in der Politik nicht so groß sei: „Ich bin mir sicher, dass wir zu einer guten Entscheidung kommen werden“, betonte Pieper.
Allerdings seien noch Fragen, unter anderem des Lärmschutzes, offen, die in Ruhe geklärt werden müssten. Daher sei weiterhin die Geduld der Wehr gefordert, um den Prozess für alle Seiten zufriedenstellend zum Ergebnis zu führen.
Diese Meinung vertrat auch Rüdiger Robert. „Was wir jetzt am wenigsten gebrauchen können, das ist Scharfmacherei“, betonte er - von keiner Seite. Manchmal ähnele die Arbeit im Beirat einer „Quadratur des Kreises“. Gleichwohl ist der Vorsitzende zuversichtlich, dass es gelingt, durch eine sachliche und fundierte Diskussion eine optimale Lösung zu erreichen und damit Klagen zu vermeiden.
Schützenhilfe erhielten die Feuerwehrleute vom Kreisbrandmeister. „Es ist notwendig und richtig, das Projekt möglichst zeitnah umzusetzen“, betonte Heinz Nordhoff. Er erinnerte noch einmal an den „Brandbrief“, den er im Herbst an die Stadt geschickt hatte. Seitdem seien aber eine Menge Fortschritte gemacht worden.
Eine „Beruhigungspille“ hatte Bernward Fülles, stellvertretender Vorsitzender des Beirates, für die Feuerwehr. Einziger Knackpunkt beim Standort ist seiner Meinung nach der Lärmschutz. Eine Feuerwache in einem Wohngebiet sei - nach Rücksprache mit ihm bekannten Verwaltungsrechtlern - gerichtlich nicht anfechtbar.