Nutzfeuer sind nur in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März erlaubt. Wer ein solches außerhalb dieser Zeit entzündet, etwas läuft aus dem Ruder und die Feuerwehr muss ausrücken, für den kann das Ganze ein teurer Spaß werden. Denn die Satzung der Stadt Telgte über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr besagte, dass Einsätze nicht unentgeltlich sind und Ersatz von den Verursachenden für die entstandenen Kosten verlangt werden, wenn beispielsweise „sie oder er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat“.

„Das ist auch bei den klassischen Ölspuren der Fall“, berichtet Nils Kutscher vom städtischen Ordnungsamt. Allerdings sei es oft schwierig, den Verursacher zu ermitteln. Zur Kasse gebeten werden können auch Eigentümer eines Gewerbe- oder Industriebetriebs für die bei einem Brand aufgewandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel. Letzteres sei zum Beispiel bei dem Brand bei Kurz-Ebert im Gewerbegebiet Kiebitzpohl im August 2022 der Fall gewesen, berichtet Kutscher. „Das kann ja nicht allen Steuerzahlern aufs Auge gedrückt werden.“ In der Satzung ist ganz klar festgeschrieben, was wie viel pro Stunde kostet.

So beträgt die Gebühr für eine Feuerwehreinsatzkraft pro 60 Minuten 36,50 Euro, bei einer Brandsicherheitswache sind es 15 Euro. Auch die Fahrzeuge haben ihren Preis. Am teuersten ist der Tankwagen, für den pro Stunde 58,50 Euro zu berappen sind. Für ein Löschgruppenfahrzeug fallen 35 Euro an, für die Drehleiter 17,50 Euro, für den Einsatzleitwagen 30,50 Euro und für den Rüstwagen 27,50 Euro. Der Einsatz eines Motorbootes wird pro Stunde mit 16 Euro abgerechnet. Generell seien Feuerwehreinsätze für die Bürger natürlich kostenfrei, so Kutscher.

Bei etwa 20 bis 25 der rund 200 Einsätzen im Jahr würden die Verursacher aber zur Kasse gebeten. In rund 80 Prozent dieser Fälle sei das bei Ölspuren, berichtet der Ordnungsamtsmitarbeiter. Weitere 15 Prozent machten Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen aus. Unter die verbleibenden fünf Prozent fällt das Beispiel des nicht gestatteten Nutzfeuers.

Das eingenommene Geld fließt in den Feuerwehrhaushalt. Davon werden beispielsweise die Lohnersatzkosten an Firmen gezahlt, die ihre Mitarbeiter für die Einsätze freistellen. Außerdem wird damit zum Teil die Unterhaltung des Fahrzeugparks finanziert. Schließlich müssen die Fahrzeuge betankt, gewartet und repariert werden.

 

Bericht: wn.de